Auditfeststellung

  • Normelement nicht eingehalten, eigene Vorgaben nicht eingehalten

  • Das Versäumnis allein beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des EnMS und die effektive Kontrolle seiner Prozesse.

  • Zur Festlegung einer Korrektur­maßnahme ist es notwendig, die Ursache der Abweichung zu untersuchen. Die Korrekturmaßnahme wird bei der nächsten Beurteilung des EnMS überprüft.