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De-minimis-Beihilfen

ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU; 

Beihilfen, die von einem Mitgliedsstaat der EU an ein Unternehmen vergeben werden und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist

Ein Unternehmen(-sverbund) darf max. 200.000 € in den letzten 3 Steuerjahren (aktuelles Jahr und die beiden Vorjahre) erhalten.