Bisher war es Unternehmen selbst überlassen, die Art und Veröffentlichungsweise der Nachhaltigkeitsberichterstattung frei zu wählen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt nun klar definierte Standards mit sich: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zu den Auswirkungen der CSRD zählt die zukünftig verpflichtende Veröffentlichung im Lagebericht. Als Grundlage fordert die CSRD eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, nach der entschieden wird, zu welchen Inhalten berichtet werden muss.
Vor allem in mittelständischen Betrieben wird das Thema Nachhaltigkeit zwar als wichtig eingestuft, aber im Alltag noch nicht strategisch verfolgt. Nutzen Sie Ihre Chance, um Ihr Unternehmen für die Zukunft gesetzeskonform aufzustellen und machen Sie Nachhaltigkeit zu einem verbindlichen Teil Ihrer Unternehmensstrategie.
Viele Unternehmen sind laut der EU-Richtlinie CSRD verpflichtet, erstmalig 2025 über das Berichtsjahr 2024 zu berichten. Weitere Unternehmen folgen – ab 250 Mitarbeitenden muss 2026 über das Jahr 2025 berichtet werden. Um nicht unter Zeitdruck zu geraten, ist es wesentlich, bereits jetzt mit der Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten zu beginnen.
Welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie dazu vorgegangen werden muss, erklären Daniel Bogner-Haslbeck und Marina Kober in unserem 30-minüten Live-Webinar.
Im Live-Webinar geben Daniel Bogner-Haslbeck und Marina Kober Einblick in
Gesetzliche Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unternehmerische Nutzen von Nachhaltigkeitsberichten
ESRS Standards und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Nächste Schritte, um sich auf die Anforderungen vorzubereiten
und beantworten Ihre themenbezogenen Fragen.
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